Allgemeine Geschäftsbedigungen
Wirksam ab dem 01. Dezember 2021
§1 Zustandekommen des Vertrages
1. Verträge über die Nutzung von Diensten des ANBIETERS kommen mit der Gegenzeichnung eines Kundenantrags durch den ANBIETER zustande. Der ANBIETER kann den Vertragsabschluss von der Vorlage einer schriftlichen Vollmacht oder einer Vorauszahlung bzw. Bürgschaftserklärung einer Bank abhängig machen.
2. Der ANBIETER erhebt für Änderungen von bereits bestehenden Benutzerkonten, soweit deren Umfang zwei Arbeitsvorgänge pro Monat nicht übersteigt, keine Gebühren. Jede darüber hinausgehende Änderung kann mit einer Bearbeitungsgebühr belegt werden.
§2 Leistungsumfang
1. Der Umfang der Leistungen ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung des ANBIETERS und aus den hierauf bezugnehmenden Angaben im Vertrag. Die Leistungsbeschreibung liegt am Sitz der Gesellschaft sowie bei den Betreibern von Subknotenrechnern zur Einsicht bereit. Sie kann angefordert oder über elektronischen Weg abgerufen werden.
2. Der ANBIETER behält sich vor, die Leistungen auf Übertragungswegen Dritter zu erbringen.
3. Der ANBIETER ist berechtigt, diese Bedingungen sowie die zu erbringenden Leistungen und die zu erhebenden Entgelte zu ändern. Der ANBIETER bietet in diesem Fall dem Kunden geänderte Bedingungen an; dabei weist der ANBIETER ausdrücklich und schriftlich auf das Recht des Nutzers hin, der Geltung der geänderten Bedingungen, Leistungen oder Entgelte innerhalb einer Frist von einem Monat schriftlich zu widersprechen. Falls der Kunde nicht fristgerecht widerspricht, wird das Vertragsverhältnis zu den geänderten Bedingungen, Leistungen und/oder Entgelten fortgesetzt. Widerspricht der Kunde fristgerecht, ist der ANBIETER berechtigt, das Vertragsverhältnis gemäß § 3 zu beenden.
4. Soweit der ANBIETER kostenlose Dienste und Leistungen erbringt, können diese jederzeit und ohne Vorankündigung geändert oder eingestellt werden. Ein Minderungs-, Erstattungs- oder Schadensersatzanspruch ergibt sich daraus nicht.
§3 Kündigung des Vertrages
1. Bei Verträgen ohne Mindestmietzeiten ist das Vertragsverhältnis für beide Vertragspartner mit einer Frist von vier Wochen zum Quartalsende kündbar, es sei denn, dass hiervon abweichende Kündigungsfristen schriftlich vereinbart wurden.
2. Bei Verträgen mit Mindestmietzeiten ist das Vertragsverhältnis frühestens zum Ablauf der Mindestmietzeit kündbar. Danach gelten die in den jeweiligen Einzelverträgen und/oder ihren Leistungsbeschreibungen festgelegten Kündigungsfristen. Sollten keine Regelungen für Kündigungen nach der Mindestmietzeit vereinbart sein, so muss die Kündigung dem ANBIETER mindestens vier Wochen vor dem Tag, an dem sie wirksam werden soll, zugehen.
3. Jegliche Kündigung bedarf der Schriftform.
4. Im Übrigen gilt § 4 Abs. 3.
§4 Pflichten des Nutzers
1. Der Kunde ist verpflichtet, die Dienste des ANBIETERS sachgerecht zu nutzen. Er ist insbesondere verpflichtet,
a) die vereinbarten Entgelte entsprechend der jeweils gültigen allgemeinen Tarifliste, zuzüglich der darauf zu berechnenden Umsatzsteuer, in Verbindung mit der dem Kunden überlassenen individuellen Tarifliste fristgerecht zu zahlen. Für jeden nicht eingelösten Scheck oder jede nicht eingelöste bzw. zurückgereichte Lastschrift hat der Kunde dem ANBIETER die entstandenen Kosten zu erstatten;
b) dem ANBIETER unverzüglich mitzuteilen, wenn bei ihm Voraussetzungen für Tarifermäßigungen entfallen;
c) dem ANBIETER die Installation technischer Einrichtungen zu ermöglichen, wenn und soweit das für die Nutzung der Dienste erforderlich ist und Installationen nicht durch den Kunden selbst vorgenommen werden;
d) dem ANBIETER mitzuteilen, welche technische Ausstattung zur Teilnahme an den Diensten verwendet wird;
e) dafür zu sorgen, dass die Netz-Infrastruktur oder Teile davon nicht durch übermäßige Inanspruchnahme überlastet werden;
f) die Zugriffsmöglichkeit auf die Dienste des ANBIETERS nicht missbräuchlich zu nutzen und rechtswidrige Handlungen zu unterlassen;
g) die Erfüllung gesetzlicher Vorschriften und behördlicher Auflagen sicherzustellen sowie für die Erteilung behördlicher Erlaubnisse Sorge zu tragen, soweit diese gegenwärtig oder künftig für die Teilnahme an Diensten des ANBIETERS erforderlich sein sollten;
h) den anerkannten Grundsätzen der Datensicherheit Rechnung zu tragen, insbesondere Passworte geheim zu halten bzw. unverzüglich zu ändern oder Änderungen zu veranlassen, falls die Vermutung besteht, dass nichtberechtigte Dritte davon Kenntnis erlangt haben;
i) dem ANBIETER erkennbare Mängel oder Schäden unverzüglich anzuzeigen (Störungsmeldung);
j) im Rahmen des Zumutbaren alle Maßnahmen zu treffen, die eine Feststellung der Mängel oder Schäden und ihrer Ursachen ermöglichen oder die Beseitigung der Störung erleichtern und beschleunigen;
k) nach Abgabe einer Störungsmeldung die dem ANBIETER durch die Überprüfung ihrer Einrichtung entstandenen Aufwendungen zu ersetzen, wenn und soweit sich nach der Prüfung herausstellt, dass der Kunde die Störung grob fahrlässig verursacht hat oder sie in seinem Verantwortungsbereich vorlag und er das grob fahrlässig nicht erkannt hat;
l) dem Anbieter innerhalb eines Monats:
- jede durch Erbfall oder sonstige Gesamtrechtsnachfolge bewirkte Änderung in der Person des Kunden,
- bei nichtrechtsfähigen Handelsgesellschaften, Erbengemeinschaften, nichtrechtsfähigen Vereinen, Gesellschaften bürgerlichen Rechts oder Kundengemeinschaften das Hinzutreten oder Ausscheiden von Personen,
- jede Änderung des Namens des Kunden oder der Bezeichnung, unter der er in den Betriebsunterlagen des ANBIETERS geführt wird, anzuzeigen.
2. Bei der Nutzung von Web-Hosting-Diensten ist der Kunde zudem verpflichtet,
a) das Web-Hosting-Angebot des ANBIETERS nicht missbräuchlich und nur im Einklang mit den anwendbaren nationalen und internationalen Gesetzen und Vorschriften zu nutzen, insbesondere keine Rechte Dritter, zum Beispiel Persönlichkeitsrechte, zu verletzen;
b) keine Informationen mit rechts- oder sittenwidrigen Inhalten anzubieten, insbesondere keine Informationen anzubieten oder zu übermitteln, die zum Rassenhass aufstacheln, Gewalt verherrlichen oder verharmlosen, sexuell anstößig sind, pornographisch sind, den Krieg verherrlichen, geeignet sind, Kinder oder Jugendliche sittlich zu gefährden oder in ihrem Wohl zu beeinträchtigen oder auf Angebote mit solchen Inhalten hinzuweisen;
c) bei Inhalten, die unter das Gesetz zum Schutz vor jugendgefährdenden Schriften fallen oder offensichtlich geeignet sind, Kinder oder Jugendliche sittlich schwer zu gefährden oder in ihrem Wohl zu beeinträchtigen, Vorsorge zu treffen, dass die Übermittlung an oder Kenntnisnahme durch nicht volljährige Nutzer ausgeschlossen ist;
d) die nationalen und internationalen Urheberrechte sowie geistigen Schutzrechte Dritter zu beachten;
e) der Kunde ist verantwortlich für die Inhalte der von ihm oder seinem Internetanschluss in das Internet eingestellten Homepage. Er verpflichtet sich insoweit, den ANBIETER von Ansprüchen Dritter freizustellen;
f) für die Vereinbarkeit der Zeichenfolge der Sub-Level-Domain mit Rechten Dritter, z.B. mit Namen-, Marken-, Urheber- oder sonstigen Schutzrechten, ist der ANBIETER nicht verantwortlich;
g) für Homepages besteht ggf. eine Pflicht zur Anbieterkennzeichnung nach dem Mediendienste-Staatsvertrag.
3. Verstößt der Kunden gegen die Abs. 1 Lit. b), e) und f) und Abs. 2 genannten Pflichten, ist der ANBIETER sofort und in den übrigen Fällen von Verstößen gegen die vorgenannten Pflichten mit Ausnahme von Lit. a) nach erfolgloser Abmahnung berechtigt, das Vertragsverhältnis ohne Einhaltung einer Frist zu kündigen und/oder die Nutzung zu sperren.
4. Einzelheiten des Zusammenwirkens der Anwender untereinander kann der ANBIETER im Wege einer Benutzerordnung regeln. Verstöße gegen essentielle Bestimmungen dieser Benutzerordnung berechtigen den ANBIETER nach erfolgloser Abmahnung, das Vertragsverhältnis fristlos zu kündigen.
§5 Höhere Gewalt & Haftungsbeschränkung
1. Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt und aufgrund von Ereignissen, die dem ANBIETER die Leistung wesentlich erschweren oder unmöglich machen - hierzu gehören insbesondere Streik, Aussperrung, behördliche Anordnungen, der Ausfall von Kommunikationsnetzen und Gateways anderer Betreiber, auch wenn sie bei Lieferanten oder Unterauftragnehmern des ANBIETERS oder deren Unterlieferanten, Unterauftragnehmern bzw. bei den vom ANBIETER autorisierten Betreibern von Subknotenrechnern eintreten - berechtigen den ANBIETER, die Lieferung bzw. Leistung um die Dauer des Ereignisses, zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit, hinauszuschieben. Dauern solche Ereignisse länger als 60 Tage, ist jede Partei zur sofortigen Kündigung des Vertrages gemäß 11.3 berechtigt.
2. Eine Haftung des ANBIETERS oder seiner Vertreter oder Erfüllungsgehilfen besteht nur bei Verletzung von wesentlichen Vertragspflichten, auf deren Erfüllung die andere Partei in besonderem Maße vertrauen darf (Kardinalpflichten
). Dies betrifft die Haftung auf Schadensersatz, insbesondere wegen Verzug, Nichterfüllung, Schlechterfüllung oder unerlaubter Handlung - auch im Zusammenhang mit Gewährleistungsverpflichtungen. Der vorgenannte Ausschluss gilt nicht für Fälle des Vorsatzes und der groben Fahrlässigkeit oder für eine Haftung wegen zugesicherter Eigenschaften.
3. Soweit Kardinalpflichten in dem in 13.2 genannten Sinn leicht fahrlässig verletzt werden, haftet der ANBIETER höchstens bis zu einem Betrag je Schadensfall entsprechend einer durchschnittlichen Monatsvergütung unter dem betreffenden Vertrag. Für die Durchschnittsberechnung werden die sechs Monate vor dem Schadensfall oder, wenn die Vertragsdauer kürzer war, die vom ANBIETER nach billigem Ermessen bestimmten voraussichtlichen durchschnittlichen monatlichen Vergütungen zugrunde gelegt. Dieselbe Begrenzung gilt für alle in 13.2 genannten Haftungstatbestände auch bei vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Verletzung jeglicher Pflichten durch Erfüllungsgehilfen, die nicht gesetzliche Vertreter oder leitende Angestellte des ANBIETERS sind.
4. In jedem Fall ist die Haftung für grobe Fahrlässigkeit, bei Handlungen des in 13.3 Satz 3 genannten Personenkreises auch für Vorsatz, auf den üblicherweise und typischerweise in derartigen Fällen voraussehbaren Schaden begrenzt.
5. Ansprüche gegen den ANBIETER auf Schadensersatz, ausgenommen solche aus unerlaubter Handlung, verjähren in zwei Jahren.
6. Eine Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt in jedem Fall unberührt.
7. Der ANBIETER haftet nicht für die über seine Dienste übermittelten Informationen und zwar weder für deren Vollständigkeit, Richtigkeit oder Aktualität, noch dafür, dass sie frei von Rechten Dritter sind oder der Sender rechtswidrig handelt, indem er die Informationen übermittelt.
8. Ist ein schadensverursachendes Ereignis auf Übertragungswegen, die von Dritten betrieben werden, eingetreten, gelten die im Verhältnis des ANBIETERS und diesem Dritten anwendbaren Bestimmungen für die Haftung des ANBIETERS gegenüber seinem Kunden entsprechend.
9. Sofern nicht andere Bestimmungen in diesen Geschäftsbedingungen eine Haftung ausschließen, ist sie der Höhe nach auf die Rückerstattung der gezahlten Entgelte beschränkt, soweit nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegt. In jedem Fall gelten die nach § 7 TKG zulässigen Haftungsbeschränkungen als Haftungsobergrenze.
10. Für vom ANBIETER gelieferte Hard- oder Software entspricht die Gewährleistungsfrist den gesetzlichen Bestimmungen. Soweit gelieferte Hard- oder Software fehlerhaft ist, steht dem ANBIETER ein Nachbesserungsrecht zu. Die Haftung für mittelbare und Folgeschäden ist ausgeschlossen. In jedem Fall ist die Haftung für Schäden der Höhe nach auf den für die mangelhafte Ware gezahlten Kaufpreis beschränkt, soweit nicht vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten des ANBIETERS vorliegt.
11. Weder der ANBIETER noch die Lieferanten des ANBIETERS sind für irgendwelche Folgeschäden (zum Beispiel für entgangenen Gewinn, Betriebsunterbrechungen, Verlust von geschäftlichen Daten oder Informationen, oder aus anderem finanziellen Verlust) ersatzpflichtig, die aufgrund der Benutzung der vertraglichen Leistung und der installierten Hard- und Software entstehen. Ansprüche, die auf unabdingbaren gesetzlichen Vorschriften zur Produkthaftung beruhen, bleiben unberührt.
§6 Haftung des Kunden
Der Kunde haftet für Schäden, die dem ANBIETER durch die missbräuchliche oder schuldhafte rechtswidrige Verwendung der Anbieterdienste durch den Kunden entstehen. Er haftet auch für Schäden dieser Art, die dem ANBIETER dadurch entstehen, dass der Kunde den unter §4 aufgeführten Pflichten nicht nachkommt bzw. diesen nicht mit der üblichen Sorgfalt nachkommt.
§7 Software- & Warenlieferungen
1. Alle Urheberrechte bleiben vorbehalten. Das Nutzungsrecht an Projektergebnissen kann nur mit Zustimmung des ANBIETERS auf Dritte übertragen werden. Die Zustimmung kann ausdrücklich oder konkludent bereits in dem Vertrag erteilt werden, in dem die Durchführung des jeweiligen Projekts vereinbart wird.
2. Bei Softwarelieferungen ergeben sich Leistungsinhalt und Leistungsumfang aus der Leistungsbeschreibung des ANBIETERS.
3. Wird die Entwicklung von Software geschuldet, erhält der Kunde nur dann das uneingeschränkte und ausschließliche Nutzungs- und Verfügungsrecht für das gesamte Ergebnis der durch den ANBIETER durchgeführten Arbeiten, wenn dies ausdrücklich vereinbart ist. Die Übergabe von Quellcode erfolgt ebenfalls nur dann, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde.
4. Das Nutzungsrecht an einer vom ANBIETER entwickelten oder gelieferten Software umfasst die Nutzung und die Vervielfältigung für den internen Gebrauch des Kunden. Der Kunde darf Software im Übrigen weder als Ganzes noch in Teilen Dritten zugänglich machen.
5. Wird von Abs. 4 abweichend vereinbart, dass das Nutzungsrecht für eine Software auf Dritte übertragen werden kann, müssen alle Kopien den Original-Copyright-Vermerk sowie alle sonstigen Schutzvermerke tragen.
6. Falls im Zusammenhang mit dem jeweiligen Vertragsgegenstand (Softwareentwicklung oder Durchführung sonstiger Projekte) Ansprüche wegen der Verletzung eines Patents oder eines sonstigen Ausschließlichkeitsrechts geltend gemacht werden, ist der Kunde gehalten, den ANBIETER unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen. Der Kunde wird ohne vorherige Zustimmung des ANBIETERS keine wesentlichen Prozesshandlungen vornehmen und dem ANBIETER auf Verlangen die Verteidigung gegen derartige Ansprüche, insbesondere die Prozessführung einschließlich eines Vergleichsabschlusses, überlassen.
7. Wenn die Nutzung des Vertragsgegenstandes oder von Teilen davon durch eine gerichtliche Entscheidung untersagt ist oder wenn nach Auffassung des ANBIETERS eine Klage wegen der Verletzung von Schutzrechten droht, so hat der ANBIETER das Wahlrecht zwischen folgenden Maßnahmen:
a) den Vertragsgegenstand so zu ändern, dass er keine Schutzrechte mehr verletzt;
b) dem Auftraggeber das Recht zu verschaffen, den Vertragsgegenstand weiter zu nutzen;
c) den Vertragsgegenstand durch einen Vertragsgegenstand zu ersetzen, der keine Schutzrechte verletzt und der entweder den Anforderungen des Auftraggebers entspricht oder mit dem ersetzten Vertragsgegenstand gleichwertig ist;
d) den Vertragsgegenstand zurückzunehmen und dem Auftraggeber das gezahlte Entgelt, abzüglich eines angemessenen Betrages für die Nutzung und den Wertverlust, zu erstatten.
8. Die vorstehende Verpflichtung entfällt für solche Vertragsgegenstände, bei denen die Schutzrechtsverletzung auf einem vom Kunden stammenden Konzept oder darauf beruht, dass der Vertragsgegenstand vom Kunden geändert oder zusammen mit nicht gelieferten Vertragsgegenständen betrieben wurde.
9. Die Preise für Waren verstehen sich, falls nicht anders vereinbart, einschließlich normaler Verpackung. Wünscht der Kunde die Zustellung durch den ANBIETER, ist diese gesondert abzugelten.
10. Die Gefahr geht auf den Kunden über, sobald die Sendung an die den Transport ausführende Person übergeben worden ist oder zwecks Versendung die Geschäftsräume des ANBIETERS verlassen hat. Falls der Versand ohne Verschulden des ANBIETERS unmöglich wird, geht die Gefahr mit der Meldung der Lieferbereitschaft auf den Kunden über.
11. Der ANBIETER ist zu Teillieferungen und Teilleistungen jederzeit berechtigt, es sei denn, der Kunde weist nach, dass die Teillieferung oder Teilleistung für ihn nicht von Interesse ist.
§8 Zahlungsbedingungen
1. Monatliche Entgelte sind, beginnend mit dem Tag der betriebsfähigen Bereitstellung, für den Rest des Monats anteilig zu zahlen. Danach sind diese Entgelte monatlich zu zahlen und werden mit Zugang der Rechnung fällig. Ist das Entgelt für Teile eines Kalendermonats zu berechnen, so wird dieses für jeden Tag mit 1/30 des monatlichen Entgeltes berechnet.
2. Rechnungen werden, sofern nicht anders vereinbart, dem Kunden in elektronischer Form zur Verfügung gestellt. Sollte der Kunde eine andere Form der Rechnungszustellung wünschen, ist der ANBIETER berechtigt, hierfür eine zusätzliche Gebühr in Höhe von Euro 1,50 zu erheben.
3. Sonstige Entgelte, insbesondere nutzungsabhängige Entgelte (Verkehrsgebühren), sind nach Erbringung der Leistung zu zahlen und werden mit Zugang der Rechnung fällig.
4. Sofern der Kunde nicht am Lastschriftverfahren teilnimmt, muss der Rechnungsbetrag spätestens am 7. Tag nach Zugang der Rechnung auf dem in der Rechnung angegebenen Konto gutgeschrieben sein.
5. Soweit nicht anders vereinbart, sind Rechnungen für Warenlieferungen 7 Tage nach Rechnungsstellung ohne Abzug zahlbar. Gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises Eigentum des Anbieters; die Verpfändung oder Sicherungsübereignung ist unzulässig. Verarbeitung oder Umbildung erfolgen stets für den ANBIETER als Hersteller, jedoch ohne Verpflichtung für sie. Erlischt das (Mit-)Eigentum des ANBIETERS durch Verbindung oder Veräußerung, so gilt als vereinbart, dass die daraus resultierenden Ansprüche des Kunden - bei Verbindung wertanteilsmäßig - auf den ANBIETER übergehen.
6. Behauptet der Kunde, dass ihm berechnete Gebühren nicht von ihm oder Dritten verursacht worden sind, für die er einzustehen hat, so hat er dies nachzuweisen.
§9 Zahlungsverzug
1. Bei Zahlungsverzug des Kunden ist der ANBIETER berechtigt, den Anschluss zu sperren bzw. seine Dienste fristlos einzustellen. Der Kunde bleibt in diesem Fall verpflichtet, die monatlichen Entgelte zu zahlen.
2. Bei Zahlungsverzug ist der Anbieter außerdem berechtigt, von dem betreffenden Zeitpunkt an Zinsen in Höhe von 3% über dem Basiszinssatz gemäß dem Diskontsatz-Überleitungsgesetz zu berechnen, es sei denn, dass der ANBIETER eine höhere Zinslast nachweist. Ab dem 1. Januar 2001 ist der ANBIETER im Falle des Zahlungsverzuges berechtigt, von dem betreffenden Zeitpunkt an Zinsen in Höhe von 3% über der European Interbank Offered Rate (EURIBOR) zu berechnen, es sei denn, dass der ANBIETER eine höhere Zinslast nachweist.
3. Kommt der Kunde
- für zwei aufeinanderfolgende Monate mit der Bezahlung der Entgelte bzw. eines nicht unerheblichen Teils der Entgelte oder
- in einem Zeitraum, der sich über mehr als zwei Monate erstreckt, mit der Bezahlung der Entgelte in Höhe eines Betrags, der das monatliche Grundentgelt für zwei Monate erreicht, in Verzug, so kann der ANBIETER das Vertragsverhältnis ohne Einhaltung einer Frist kündigen und den gemäß der Vertragslaufzeit ausstehenden Restbetrag in einer Summe einfordern.
4. Die Geltendmachung weiterer Ansprüche wegen Zahlungsverzuges bleiben dem ANBIETER vorbehalten.
§10 Aufrechnungs- & Zurückbehaltungsrecht & Rückvergütung
1. Gegen Ansprüche des ANBIETERS kann der Kunde nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Ansprüchen aufrechnen. Dem Kunden steht die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts nur wegen Gegenansprüchen aus diesem Vertrag zu.
2. Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt und aufgrund von Ereignissen, die dem ANBIETER die Leistung wesentlich erschweren oder unmöglich machen - hierzu gehören insbesondere Streik, Aussperrung, behördliche Anordnungen, der Ausfall von Kommunikationsnetzen und Gateways anderer Betreiber, auch wenn sie bei Lieferanten oder Unterauftragnehmern des ANBIETERS oder deren Unterlieferanten, Unterauftragnehmern bzw. bei den durch den Anbieter autorisierten Betreibern von Subknotenrechnern eintreten - hat der ANBIETER auch bei verbindlich vereinbarten Fristen und Terminen nicht zu vertreten. Diese berechtigen den ANBIETER, die Lieferung bzw. Leistung um die Dauer des Ereignisses, zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit, hinauszuschieben.
3. Dauert eine Behinderung, die erheblich ist, länger als zwei Wochen, ist der Kunde berechtigt, die monatlichen Entgelte und Gebühren, die auf eine Vorbestellung verkehrsabhängige Leistungen (Kontingente) zurückgehen, ab dem Zeitpunkt des Eintritts der Behinderung bis zum nächsten Kündigungstermin entsprechend zu mindern. Eine erhebliche Behinderung liegt vor, wenn
- der Kunde nicht mehr auf die Anbieter-Infrastruktur zugreifen und dadurch die in der Auftragsbestätigung verzeichneten Dienste nicht mehr nutzen kann,
- die Nutzung dieser Dienste insgesamt wesentlich erschwert ist bzw. die Nutzung einzelner der in der Auftragsbestätigung verzeichneten Dienste unmöglich wird oder vergleichbare Beschränkungen vorliegen.
4. Bei Ausfällen von Diensten wegen einer außerhalb des Verantwortungsbereiches der des ANBIETERS liegenden Störung erfolgt keine Rückvergütung von Entgelten. Im Übrigen werden Ausfallzeiten nur dann erstattet, wenn der ANBIETER oder einer seiner Erfüllungs- oder Verrichtungsgehilfen den Fehler verschuldet oder mindestens fahrlässig verursacht hat und sich der Ausfallzeitraum über mehr als einen Werktag erstreckt.
§11 Nutzung durch Dritte
1. Eine direkte oder mittelbare Nutzung der Dienste des ANBIETER-Netzes durch Dritte ist nur nach ausdrücklicher Genehmigung durch den ANBIETER gestattet.
2. Wird die Nutzung durch Dritte gestattet, hat der Kunde diese ordnungsgemäß in die Nutzung der Dienste einzuweisen. Wird die Nutzung durch Dritte nicht gestattet, ergibt sich daraus kein Minderungs-, Erstattungs- oder Schadensersatzanspruch.
3. Der Kunde hat auch die Entgelte zu zahlen, die im Rahmen der ihm zur Verfügung gestellten Zugriffs- und Nutzungsmöglichkeiten durch befugte oder unbefugte Nutzung der Dienste des ANBIETER-Netzes durch Dritte entstanden sind.
§12 Kundendienst
1. Der ANBIETER wird Störungen seiner technischen Einrichtungen im Rahmen der bestehenden technischen und betrieblichen Möglichkeiten innerhalb der Bürozeiten beseitigen (montags bis freitags von 9:00 bis 18:00 Uhr). Störungen an Festverbindungen werden im gleichen Rahmen innerhalb von 24 Stunden beseitigt.
2. Zu diesem Zweck unterhält der ANBIETER eine Hotline, die in der Regel zu den in Abs. 1 genannten Zeiten telefonisch oder per E-Mail erreicht werden kann.
§13 Geheimhaltung & Datenschutz
1. Falls nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart ist, gelten die dem ANBIETER unterbreiteten Informationen als nicht vertraulich.
2. Der Vertragspartner wird hiermit gemäß §33 Abs. 1 des Bundesdatenschutzgesetzes sowie § 3 des Teledienstedatenschutzgesetzes und entsprechender Vorschriften der Telekommunikationsdienste-Unternehmen-Datenschutzverordnung davon unterrichtet, dass der ANBIETER seine Anschrift in maschinenlesbarer Form und für Aufgaben, die sich aus dem Vertrag ergeben, maschinell verarbeitet.
3. Soweit sich der ANBIETER Dritter zur Erbringung der angebotenen Dienste bedient, ist der ANBIETER berechtigt, die Teilnehmerdaten offenzulegen, wenn dies für die Sicherstellung des Betriebs erforderlich ist. Dies gilt insbesondere für Zwecke der Rechnungsstellung, auch wenn der Dritte seinen Geschäftssitz außerhalb der Bundesrepublik Deutschland oder der EG hat.
4. Der ANBIETER steht dafür ein, dass alle Personen, die vom ANBIETER mit der Abwicklung vertraut werden, die einschlägigen datenschutzrechtlichen Vorschriften einschließlich der ANBIETER-Datenschutzrichtlinie in ihrer jeweils gültigen Fassung kennen und beachten. Der Teilnehmer seinerseits ist nicht berechtigt, sich oder Dritten mittels der Dienste des ANBIETER-Netzes nicht für ihn oder den Dritten bestimmte Daten oder Informationen zu verschaffen.
5. Soweit dies in international anerkannten technischen Normen vorgesehen ist und der Kunde nicht widerspricht, werden Informationen über ihn Dritten zugänglich gemacht (Directory-Services).
§14 Gerichtsstand & anwendbares Recht
Gerichtsstand für alle abgeschlossenen Verträge mit dem ANBIETER ist der jeweilige Sitz des ANBIETERS. Der Vertrag unterliegt deutschem Recht.
§15 Schlussbestimmungen
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB's) dienen als Grundlage jeglicher Vertragsabschlüsse mit dem ANBIETER. Sie gelten auch, wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Mit erstmaligem Zugriff auf einen Rechner des ANBIETERS bzw. auf die Dienste des ANBIETERS, gelten diese Bedingungen als angenommen. Gegenbestätigungen des Nutzers unter Hinweis auf seine Geschäfts- bzw. Einkaufsbedingungen sind hiermit widersprochen. Vereinbarungen, die von den hier angegebenen Punkten abweichen, bedürfen der Schriftform.